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Lebensversicherung: Rücktrittsrecht bis 31.12.2018

05.November 2018
Da in dieser Angelegenheit medial verschiedenste Meinungen kursieren, finden Sie hier noch einmal  aktuelle Informationen:

Betrifft: „Rücktrittsrecht im Falle von fehlerhafter oder unterlassener Belehrung über die Rücktrittsrechte durch den Versicherer“

Seit dem Jahr 1994 bestehen diverse Verpflichtungen der Versicherer, den Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages über das bestehende Rücktrittsrecht genau zu belehren. In der Vergangenheit scheint es zu diversen Falschbelehrungen gekommen zu sein, sodass möglicherweise ein „ewiges“ Rücktrittsrecht bei falscher oder unterlassener Belehrung zustehen könnte. Die Rechtsfolgen eines derartigen Rücktrittes werden ab dem 1.1.2019 neu geregelt, sodass ein allfälliger Rücktritt vor dem 31.12.2018 für Versicherungsnehmer vorteilhafter sein könnte. Sollten Sie diesbezüglich weitere Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte an einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten evaluieren zu können.

 

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