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Physiotherapeuten Registrierung in Österreich verpflichtend

Hier finden Sie alles, was sie zum Thema Physiotherapeuten Registrierung wissen müssen:

  • Welche Fristen gelten bei der Eintragung ins neue Gesundheitsberuferegister?
  • Wie fülle ich meine Gesunheitsberufe-Registrierung als PhysiotherapeutIn richtig aus?
  • Sind meine Daten bei der Physiotherapeuten Registrierung sicher?
  • u. v. m.

Physiotherapeuten Registrierung warum?

Physiotherapeuten Registrierung Österreich GesundheitsberuferegisterGanz einfach, per 01.07.2018 startete die Pflichtregistrierung für alle nichtärztlichen Gesundheitsberufe in Österreich. Darunter fallen natürlich auch alle Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten hierzulande. Dabei müssen alle berufstätigen PhysiotherapeutInnen im österreichischen Gesundheitsberuferegister erfasst werden.

Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG)

Die Pflicht zur Physiotherapeuten Registrierung fusst auf dem österreichischen Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG). Dieses wurde am 27.09.2016 kundgemacht und schreibt die die Erstellung eines Berufsregisters für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vor. Auch sogenannte gehobene medizinisch-technische Dienste fallen unter diese Regelung.

Welche Fristen gelten bei der Physiotherapeuten Registrierung Österreich?

Die Frist zur Eintragung ins Österreichische Register für Gesundheitsberufe läuft seit Beginn (01.07.2018) für genau ein Jahr bis 30.06.2018. Dabei ist jede/r berufstätige Physiotherapeut/in verpflichtet, sich eintragen zu lassen. Dies ungeachtet davon, ob man als freiberuflicher Physiotherapeut oder als Angestellter diese Profession ausübt.

Wo kann man seine Physiotherapeuten Registrierung durchführen?

Es gibt für Gesundheitsberufe zwei Registrierungsbehörden in Österreich:

  • die Arbeiterkammer (AK)
  • sowie die Gesundheit Österreich GmbH

Wer also angestellter Physiotherapeut ist, muss sich bei der Arbeiterkammer registrieren lassen. Freiberufliche Physiotherapeuten, die überwiegend selbstständig arbeiten, sollen sich an die Gesundheit Österreich GmbH wenden.

Wer bereits an der freiwilligen Onlineregistrierung der Berufsverbände teilgenommen hat, sollte nochmals seine darin erfassten Daten überprüfen. Denn  die Daten aus der freiwilligen Online-Registrierung, wurden an die IT-Stelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz übertragen. Aus Gründen des Datenschutzes sollte man sich dort nochmal registrieren, um dort nochmals seinen Daten zu überprüfen.

Weitere Informationen folgen …

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Sie haben weitere Fragen zu Gesetzen und Versicherungspflichten bei Gesundheitsberufen? Dann können Sie auch den Gesundheitsberufe Blog besuchen.

Und hier geht’s zur Webseite von Physio-Austria.