Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Journalisten, Autoren, Redakteure und Lektoren
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Journalisten, Autoren, Redakteure und Lektoren.
Urheberrecht verletzt? Quellenangabe vergessen? Klage am Hals?
Achtung! Freiberuflich Publizierende haften mit ihrem Privatvermögen, und das unbegrenzt!
Gibt’s nur hier!
Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Journalisten, Autoren, Redakteure und Lektoren aus Österreich: ab € 99,90 pro Jahr
Dieses Exklusiv Produkt ist einzigartig am österreichischen Markt. Die Deckungsbausteine sowie die Konzeption richten sich speziell an folgende publizierende Berufsgruppen:
- Autoren, Redakteure und Journalisten aus dem Printsektor
- Publizierende im Hörfunk- und TV Bereich
- Online Publizierende, …
Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Journalisten und Autoren – Highlights:
- Maßgeschneiderte Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Journalisten, Autoren, Redakteure und Lektoren
- zur Regulierung begründeter Forderungen und Schadenersatzleistung bei reinen Vermögensschäden
- zur Abwehr unbegründeter Forderungen (passive Rechtsschutzdeckung)
- Kein Selbstbehalt
- Frei wählbare Versicherungssumme (€ 1 Mio. bis € 10 Mio.)
- Offene Deckung nach dem All-Risk Prinzip
- Versicherungssumme kann zwei mal pro Jahr voll ausgeschöpft werden (2-fach maximiert)
- Laufzeit 1 Jahr (10% Nachlass bei 3-jähriger Laufzeit)
- Top Preis: Deckung ab € 99,90 pro Jahr
- Optional: Rückwirkende Deckung für bereits erschienene Publikationen!
- Professioneller Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherer mit Niederlassung in Österreich (Wien)
- Österreichisches Versicherungsrecht, Gerichtsstand in Österreich
Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Journalisten und Autoren – Deckungsumfang:
Unsere Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Journalisten und Autoren arbeitet nach dem All-Risk Prinzip. Dieses beschreibt einen sogenannte Offene Deckung. Versichert ist somit jede mit dem Beruf des Versicherungsnehmers verbundene Tätigkeit, sofern diese nicht ausgeschlossen ist. Dieses Kernmerkmal sorgt so für maximale Transparenz in Sachen Leistungsumfang und ist in seiner Art einzigartig am österreichischen Markt.
Deckungsbeispiele:
Die folgenden Schadens-Szenarien erhaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen vielmehr illustrieren, welche kleinen Pannen Autoren und Journalisten rasch in die finanzielle Bredouille bringen können.
Eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Journalisten und Autoren greift also …
- bei versehentlichen Verletzungen von Markenrechten, Urheberrechten sowie Lizenzrechten (Quellenangabe vergessen, etc.)
- infolge der nicht beabsichtigten Verletzung von Namens- und Persönlichkeitsrechten.
- nach Verstößen gegen Geheimhaltungspflichten (und einer damit einhergehenden Verletzung eines Persönlichkeitsrechts)
- bei Veröffentlichung falscher Angaben und einer damit verbundenen Kreditschädigung
- bei unterlassener Prüfung einer fremden Äußerung
- infolge von Namens- oder Bildverwechslungen in Berichten über Gerichtliche Verfahren
- bei Abmahnklagen (z. B. als passive Rechtsschutzdeckung bei Copyright- und Bildrechtsverletzungen)
- bei sogenannten immateriellen Schäden (z. B. bei Kränkungen bzw. Gefühlsschäden)
- sowie bei Veröffentlichungen im Internet und im Rahmen von Interviews und anderen Präsentationen (im Zusammenhang mit einer Publikation)
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