Sie arbeiten als PsychotherapeutIn selbstständig oder angestellt und suchen die richtige Psychotherapeuten Versicherung? Dann sind Sie hier richtig. Hier erfahren Sie …
- welche Versicherungen für Psychotherapeuten gesetzlich vorgeschrieben sind.
- Welche Strafen hier bei Verstößen drohen.
- und welche Psychotherapeuten Versicherung in Österreich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Darüber hinaus erfahren Sie hier, welche Versicherungen in Österreich speziell für PsychotherapeutInnen Sonderkonditionen oder Preisnachlässe anbieten.
Psychotherapeuten Versicherung: Gesetzliche Regelung in Österreich
Seit 01.01.2016 benötigen alle eingetragenen PsychotherapeutInnen und Psychotherapeuten eine spezielle Berufshaftpflicht Versicherung. Dabei muss man eine entsprechende Versicherungspolizze dem Bundesministerium für Gesundheit (bmgf.gv.at) jederzeit auf Anfrage vorlegen können.
Hier ein Auszug aus dem entsprechenden Psychotherapiegesetz § 16b, Absatz 1, Fassung vom 01.10.2017:
Der Psychotherapeut hat vor Aufnahme seiner selbständigen Berufsausübung (…) eine Berufshaftpflichtversicherung (…) abzuschließen.
Wobei diese natürlich auch über die gesamte Dauer ihrer Berufsberechtigung aufrechterhalten werden muss. Wer jedoch auf Anfrage des Ministeriums keine gesetzeskonforme Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten vorweisen kann, riskiert den Verlust seiner Berufsberechtigung.
Was muss die Psychotherapeuten Versicherung können?
Eine passende Berufshaftpflicht Versicherung für PsychotherapeutInnen muss in Österreich folgende Kriterien erfüllen:
- Zur Deckung von aus der psychotherapeutischen Berufsausübung resultierenden Schadenersatzansprüchen muss eine Mindest-Versicherungssumme von EUR 1.000.000 zur Verfügung stehen.
- Diese Mindestversicherungssumme muss pro Versicherungsfall gewährleistet sein
- Eine etwaige Haftungshöchstgrenze darf innerhalb eines Versicherungsjahres nicht unter dem 3-fachen der Mindestversicherungssumme angesetzt werden.
- Die Nachhaftungszeit der Berufshaftpflicht Versicherung darf nicht zeitlich begrenzt sein.
Darüber hinaus muss …
- die entsprechende Trägerversicherung der Psychotherapeuten Berufshaftpflicht bei Stornierung des Vertrages diesen Umstand umgehend an den Bundesminister für Gesundheit melden.
- der Psychotherapeut seinem Klienten auf Nachfrage Auskunft über die bestehende Psychotherapeuten Berufshaftpflicht Versicherung geben.