Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Journalisten Haftpflichtversicherung Österreich. Der Inhalt dieses Artikels wird für Sie laufend erweitert.
Folgende Fragestellungen werden hier besprochen:
- Welche Haftpflichtversicherung für Journalisten sollten selbstständige Presseleute und Medienmitarbeiter unbedingt haben?
- Welche Haftpflichtversicherungen für Redakteure und andere Publizierende sind wichtig, aber kein zwingendes Must-have.
Journalisten Haftpflichtversicherung Österreich: Welche Deckungen gibt’s?
Generell wird nicht nur selbständigen Presseleuten sondern auch angestellten Rundfunk Redakteuren oder Zeitungsschreibern empfohlen, eine sogenannte Journalisten Haftpflicht Versicherung abzuschliessen. Doch was genau ist damit konkret gemeint?
Schließlich ist dieser Terminus ein wenig zu pauschal formuliert. Hier also eine kleine Begriffsentwirrung, um die teils sehr unterschiedlichen Deckungen klar voneinander zu trennen:
Die Vermögensschaden Journalisten Haftpflichtversicherung
Gehen wir kurz ins Abstrakte:
Eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Journalisten leistet bei sogenannten reinen Vermögensschäden. Und damit sind Schäden gemeint, welche eben nicht in den Bereich von Sach- oder Personenschaden fallen und auch nicht aus solchen hervorgehen. Dabei reguliert eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung sogenannte begründete Haftpflichtansprüche Dritter. Sogenannte unbegründete Ansprüche Dritter wehrt eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für Journalisten und Redakteure hingegen ab.
Was bedeutet das konkret für Journalisten und Redakteure?
In diesem Berufstand wird fortwährend unter erhebliche Zeitdruck produziert. Dabei kann es schnell einmal passieren, dass man zum Beispiel versehentlich gegen Persönlichkeitsrechte oder Markenrechte zu verstößt. Ganz bitter kann’s auch bei unterlassener Prüfung fremder Äußerungen werden. Vor allem dann wenn die kritische Reportage schon die Titelseite ziert.
Denn eines ist klar: Vorstandsvorsitzende oder gar Politiker verstehen keinen Spass. Schon gar nicht, wenn es um Kredit- oder Rufschädigung geht. Und Anwälte haben sie auch – und auch diese müssen von etwas leben, nicht wahr? Womit es spätestens ab hier ernst wird, „Versehen“ hin oder her. Denn bleibt es nicht bei einer bloßen Abmahnung, dann wird ganz einfach geklagt. Dabei können derartige Klagen unverhofft die gesamte finanzielle Existenz eines Reporters bedrohen – und das sollen sie leider oft auch.
Und deshalb immer: Vermögensschaden Haftpflicht Versicherung für Journalisten
Eine Journalisten Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden leistet, sofern der jeweilige Deckungsbaustein auch eingeschlossen ist, bei ungewollt verursachten „Schäden“. Und nicht nur das. Sie wehrt auch ungerechtfertigte Schadenersatz Forderungen von aussen ab und bietet rechtliche Schützenhilfe gegen Einschüchterungsversuche. Denn nicht selten wird über den Klagsweg Druck auf kritische Journalisten ausgeübt. Mundtotmachen würden manche dazu sagen.
Eine Journalisten Haftpflichtversicherung gegen reine Vermögensschäden ist deshalb unverzichtbar. Je nach Tarifklasse leistet jene bis zu € 500.000 Schadenersatz. Aber noch besser: Primär versucht diese Gattung der Journalisten Haftpflichtversicherung den vermeintlichen Schaden vorab schon juridisch abzuwehren. Die Juristen der Versicherung leisten damit für Sie einen sogenannten Passiven Rechtsschutz im Sinne einer Abwehrdeckung!
Die Journalisten Haftpflichtversicherung für den Betrieb
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