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Drohnenversicherung Österreich: Was Betreiber bei Registrierung, Polizzennummer und Gerätedaten beachten sollten

Aktualisiert am 19.05.2026.

Merksatz für Österreich: Die Registrierung ist betreiberbezogen. Der Versicherungsnachweis muss beim konkreten Betrieb aber dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar sein.

Wer in Österreich eine Drohne betreibt, braucht nicht bloß irgendeine Haftpflichtversicherung. Entscheidend ist, dass der Versicherungsnachweis beim konkreten Betrieb dem konkret eingesetzten UAS eindeutig zuordenbar ist. Genau deshalb spielen Gerätedaten, Polizzennummer und Registrierungsbestätigung eine so wichtige Rolle.

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Pauschale oder gerätedokumentierte Drohnenversicherung in Österreich? Welche Variante passt zu Dir?

Maklerberatung von Mag. Johannes Fischler und Dominique Niederkofler, Versicherungsmakler

Rechtsstand und letzte fachliche Prüfung: 17. Juli 2026

Rechtslage im Übergang – Stand 17. Juli 2026

Der Nationalrat hat am 6. Juli 2026 eine Neufassung des § 24j Abs. 3 Luftfahrtgesetz beschlossen. Der beschlossene Gesetzestext sieht vor, dass die Regelung am 1. September 2026 in Kraft tritt. Sie soll für UAS der offenen und speziellen Kategorie sowie für den Modellflugbetrieb nach Art. 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 neben Einzel- und gerätedokumentierten Mehrgeräte-Lösungen ausdrücklich auch pauschale Haftpflichtversicherungen erlauben.

Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten ist die bisherige Rechtslage zu beachten. Vor der Veröffentlichung als geltendes Recht prüfen wir nochmals die Kundmachung im Bundesgesetzblatt, die endgültige BGBl.-Fundstelle und den tatsächlich in Kraft getretenen Wortlaut.

Die Zahl Deiner Drohnen allein entscheidet nicht darüber, welche Versicherungsform besser zu Dir passt. Wichtiger ist, wie Du Deine UAS tatsächlich verwendest und welchen Nachweis Du im Alltag, bei Kontrollen oder nach einem Schaden benötigst.

Entscheidend sind vor allem diese Fragen:

  • Wechseln Deine Drohnen häufig?
  • Besteht Dein Bestand überwiegend aus dauerhaft verwendeten, handelsüblichen Serienmodellen mit leicht feststellbarer Hersteller-Seriennummer – oder aus vielen Eigenbauten und laufend umgebauten FPV-Modellen?
  • Fliegst Du auch geliehene, gemietete oder getestete UAS?
  • Soll eine andere berechtigte Person Deine Drohne steuern?
  • Möchtest Du mehrere Drohnen gleichzeitig einsetzen?
  • Fliegst Du regelmäßig im Ausland oder möchtest Du dort einen leicht verständlichen Nachweis mitführen?
  • Fliegst Du fast ausschließlich selbst, über eigenem Grund oder auf dem Modellflugplatz Deines eigenen Vereins?
  • Benötigst Du einen konkreten Versicherungsnachweis für genau das verwendete UAS?
  • Möchtest Du mögliche Beweis- und Zuordnungsprobleme bereits vor einem Schaden reduzieren?
  • Ist Dir wichtig, dass die Zuordnung des schadenverursachenden UAS möglichst rasch geklärt werden kann?

Diese Entscheidungshilfe zeigt Dir, wann eine pauschale Drohnenversicherung sinnvoll sein kann, wann eine gerätedokumentierte Lösung mehr Vorteile bietet und wann Du einen Anbieter benötigst, bei dem Du flexibel zwischen beiden Varianten wechseln kannst.

Kurzantwort: Welche Drohnenversicherung passt zu Dir?

Pauschale Deckung

Häufig sinnvoll bei maximaler Bestandsflexibilität.

  • sehr viele oder häufig wechselnde Flugmodelle
  • FPV-Drohnen, Eigenbauten und häufig umgebaute Modelle
  • geliehene, gemietete oder getestete UAS
  • nur ein gleichzeitig eingesetztes UAS
  • überwiegend eigener Flugbetrieb
  • Flüge überwiegend über eigenem Grund oder auf dem Modellflugplatz des eigenen Vereins
  • geringer Bedarf an einem Einzelgerätenachweis

Gerätedokumentation

Häufig sinnvoll bei erhöhtem Nachweisbedarf.

  • stabiler Bestand aus handelsüblichen Serienmodellen mit Hersteller-Seriennummer
  • konkreter Nachweis für genau das eingesetzte UAS
  • weitere berechtigte Fernpiloten
  • mehrere gleichzeitig eingesetzte UAS
  • Kontrollen, Reisen, Auslandsflüge oder Veranstaltungen
  • Beweisvorsorge vor einem möglichen Schaden
  • möglichst rasche Klärung der Geräte- und Vertragszuordnung im Schadenfall

Flexible Wechselmöglichkeit

Häufig sinnvoll, wenn sich Dein Bedarf verändert.

  • eigene UAS sollen meist konkret dokumentiert sein
  • zeitweise werden Fremd-, Miet- oder Testgeräte unter eigener Betreiberverantwortung verwendet
  • Bestand und Nachweisbedarf ändern sich
  • mehrere UAS fliegen nur in bestimmten Situationen gleichzeitig
  • keine dauerhafte Festlegung auf eine Variante

Kernaussage: Pauschale Deckung schafft mehr Bestandsflexibilität. Gerätedokumentation schafft mehr Nachweissicherheit. Eine flexibel wechselbare Lösung verbindet beide Vorteile nach Bedarf.

Die ausführliche juristische Einordnung findest Du im Fachbeitrag Pauschale oder gerätedokumentierte Drohnenversicherung: § 24j Abs. 3 LFG ab 1. September 2026.

Inhaltsverzeichnis Yoast kommt hier …




Hinweis zum Online-Check: Der interaktive Check bildet die wichtigsten Kernkriterien ab und liefert eine unverbindliche Erstorientierung. Sonderfälle wie Auslandsflüge, fremde UAS, Vereinsregelungen oder eine abweichende Betreiberrolle müssen zusätzlich individuell geprüft werden.

Unverbindliche Erstorientierung · etwa 2 Minuten

Welche Versicherungsform passt zu Dir?

Beantworte zehn Fragen zu Deinem Drohnenbestand, Deiner tatsächlichen Betreiberrolle, Deinen Fernpiloten und Deinem Nachweisbedarf. Der Check zeigt Dir, ob eher eine pauschale, eine gerätedokumentierte oder eine flexibel wechselbare Lösung zu Deiner Situation passt.

Datenschutz: Deine Antworten werden zunächst ausschließlich in Deinem Browser ausgewertet. Für die anonymisierte Statistik wird nur die Ergebniskategorie gezählt; das Plugin speichert dabei weder Deine einzelnen Antworten noch Deine IP-Adresse. Kontaktdaten und Antworten werden erst übermittelt, wenn Du eine Beratungsanfrage ausdrücklich absendest.

Frage 1 von 10 1 von 10
1. Fallen Deine geplanten Flüge ausschließlich in den Standardbereich dieses Checks?

Gemeint sind privat genutzte UAS unter 25 kg MTOM in der offenen Kategorie oder im Modellflug nach Art. 16 – ohne Einsatz in der speziellen Kategorie sowie ohne USA- oder Kanada-Risiko.

2. Möchtest Du für eine oder mehrere konkrete Drohnen einen gerätespezifischen Versicherungsnachweis?

Ein solcher Nachweis dokumentiert die Zuordnung des bezeichneten UAS zur Versicherung bereits vor einem möglichen Schaden.

3. Fliegen außer Dir auch andere berechtigte Fernpiloten mit Deinen eigenen Drohnen?

Zum Beispiel Dein Sohn, andere Familienmitglieder, Freunde oder Vereinskollegen – jeweils mit Deinem Wissen und Willen.

4. Sollen mehrere Deiner UAS manchmal gleichzeitig in der Luft sein?

Der gleichzeitige Einsatz mehrerer UAS muss vom Versicherungsvertrag ausdrücklich erfasst sein. Die luftfahrtrechtlichen Vorgaben gelten unabhängig davon weiter.

5. Wie lässt sich Dein eigener Drohnenbestand am besten beschreiben?

Entscheidend ist weniger die bloße Anzahl als die Frage, ob Dein Bestand stabil und leicht dokumentierbar ist oder sich häufig verändert.

6. Verwendest Du gelegentlich geliehene, gemietete oder getestete UAS?

Bei fremden UAS ist entscheidend, wer rechtlich als Betreiber verantwortlich bleibt. Eine Betreiberregistrierungsnummer allein beweist keinen aufrechten Versicherungsschutz.

7. Fliegst Du mit Deinen UAS auch im Ausland?

Ein konkreter Gerätenachweis kann bei Kontrollen oder nach einem Schaden im Ausland leichter verständlich sein. Die Anforderungen des Ziellandes müssen dennoch gesondert geprüft werden.

8. Fliegst Du fast ausschließlich selbst, nur mit einem UAS gleichzeitig und überwiegend in vertrauter Umgebung?

Gemeint sind etwa Flüge über eigenem Grund oder auf dem Modellflugplatz Deines eigenen Vereins. Das ist nur ein praktisches Zusatzkriterium und keine rechtliche Ausnahme.

9. Wie wichtig ist Dir eine möglichst rasche Klärung der Geräte- und Vertragszuordnung im Schadenfall?

Eine vorab dokumentierte Zuordnung kann diese Vorfrage verkürzen. Sie garantiert aber keine bestimmte Bearbeitungsdauer und ersetzt nicht die übrige Schadenprüfung.

10. Wechselt Dein Bedarf zwischen konkretem Gerätenachweis und möglichst großer Bestandsflexibilität?

Zum Beispiel: Eigene Serienmodelle möchtest Du dokumentieren, zeitweise verwendest Du aber auch Fremd-, Miet- oder Testgeräte unter Deiner eigenen Betreiberverantwortung.

So entscheidet und arbeitet der AIR&MORE Drohnenversicherungs-Check

Der Check verwendet ausschließlich vorab definierte Regeln:

  • Gerätedokumentation wird stärker gewichtet, wenn Du einen konkreten Nachweis möchtest, dauerhaft verwendete Serienmodelle leicht dokumentieren kannst, andere berechtigte Fernpiloten einsetzt, mehrere UAS gleichzeitig betreiben willst, im Ausland fliegst oder eine rasche Gerätezuordnung im Schadenfall besonders wichtig findest.
  • Pauschale Deckung wird stärker gewichtet, wenn Du viele häufig wechselnde, umgebaute oder selbst gebaute Modelle verwendest, fremde UAS unter eigener Betreiberverantwortung fliegst und regelmäßig nur ein UAS gleichzeitig einsetzt.
  • Flexible Wechselmöglichkeit wird empfohlen, wenn wesentliche Gründe für beide Versicherungsformen gleichzeitig vorliegen oder Dein Bedarf ausdrücklich zwischen Nachweissicherheit und Bestandsflexibilität wechselt.
  • Individuelle Fachberatung wird empfohlen, wenn Dein Einsatz außerhalb des Standardbereichs liegt, die Betreiberrolle bei fremden UAS unklar ist oder die Antworten kein eindeutiges Ergebnis zulassen.

Teilen: Ein geteilter Ergebnis-Link enthält nur die zehn Antworten. Sie werden im URL-Fragment gespeichert und beim Öffnen im Browser neu ausgewertet.

Anonymisierte Statistik: Gezählt wird nur, wie oft jede Ergebniskategorie erreicht, geteilt oder für eine Beratungsanfrage verwendet wurde. Einzelantworten, Namen, E-Mail-Adressen und IP-Adressen werden vom Plugin nicht in der Statistik gespeichert. Die öffentliche Anzeige der Prozentverteilung und der Gesamtzahl kann unabhängig voneinander über den Shortcode ein- oder ausgeschaltet werden.

Der Check verwendet keine künstliche Intelligenz und trifft keine automatische Annahmeentscheidung.

Was ist eine pauschale Drohnenversicherung?

Bei einer pauschalen Betreiberdeckung müssen die versicherten UAS nicht zwingend vorab einzeln im Versicherungsnachweis angeführt werden. Versichert sind jene Drohnen und Flugmodelle, die der benannte Betreiber verwendet und die alle Kriterien des konkreten Vertrags erfüllen.

Die neue österreichische Regelung knüpft an die betreiberbezogene Systematik der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 an. Nach deren Art. 14 wird in der offenen Kategorie grundsätzlich der UAS-Betreiber registriert. Art. 16 ermöglicht besondere Genehmigungen für den Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen. Betreiberregistrierung und Versicherungsumfang bleiben dennoch zwei unterschiedliche Fragen.

Solche Kriterien können insbesondere betreffen:

  • maximale Abflugmasse beziehungsweise MTOM
  • offene Kategorie oder Modellflugbetrieb nach Art. 16
  • private oder sonstige versicherte Nutzung
  • eigene, geliehene, gemietete oder getestete UAS
  • Zahl gleichzeitig betriebener UAS
  • berechtigte Fernpiloten
  • geografischer Geltungsbereich
  • sonstige Ausschlüsse und Obliegenheiten

Wichtig: Pauschal bedeutet nicht automatisch jede beliebige Drohne, jede Nutzung, jede Person oder eine beliebige Zahl gleichzeitig fliegender UAS. Maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen.

Was ist eine gerätedokumentierte Drohnenversicherung?

Bei einer gerätedokumentierten Versicherung wird eine oder werden mehrere Drohnen einem konkreten Versicherungsvertrag zugeordnet. Mehrere UAS können dabei gemeinsam in einer einzigen Mehrgeräte-Polizze geführt werden.

Typische Gerätedaten sind:

  • Hersteller und Modell
  • maximale Abflugmasse beziehungsweise MTOM
  • Hersteller-Seriennummer
  • bei Eigenbauten eine individuelle Gerätekennung
  • zugeordnete Versicherungssumme

Warum wir von gerätedokumentiert sprechen: Es geht nicht darum, für jede Drohne eine eigene Polizze abzuschließen. Es geht darum, dass die konkrete Zuordnung zum Versicherungsvertrag bereits vor einem möglichen Schaden dokumentiert ist.

Pauschale und gerätedokumentierte Drohnenversicherung im Vergleich

KriteriumPauschale DeckungGerätedokumentierte Deckung
Einzelne UAS müssen eingetragen werdengrundsätzlich neinja
Häufig wechselnder Bestandbesonders komfortabellaufende Aktualisierung erforderlich
Viele Modellflugzeugehäufig sinnvollbei sehr vielen Modellen aufwendiger
FPV- und Eigenbau-UASbesonders geeignetmit individueller Gerätekennung möglich
Geliehene oder gemietete UASmöglich, wenn ausdrücklich eingeschlossenregelmäßig nur nach konkreter Aufnahme
Konkreter Nachweis für ein UASeingeschränktunmittelbar möglich
Mehrere UAS gleichzeitignur bei entsprechender Vereinbarungkann für eingetragene UAS vereinbart werden
Nutzung durch andere Fernpilotenabhängig vom Vertragkonkreter Nachweis kann mitgeführt werden
BeweisvorsorgeZuordnung kann erst nach dem Schaden geprüft werdenZuordnung wurde vor dem Schaden dokumentiert
Kontrollenallgemeiner Betreiber-Nachweiskonkreter UAS-Nachweis
Verwaltungsaufwandsehr geringmit digitalem Cockpit ebenfalls gering
Eine dauerhaft verwendete Kameradrohnemöglichhäufig besonders sinnvoll
Viele wechselnde Flugmodellehäufig besonders sinnvollnur bei einfacher Aktualisierung komfortabel

Weitere Kriterien, die bei der Entscheidung oft den Ausschlag geben

Handelsübliche Serienmodelle lassen sich besonders einfach dokumentieren

Viele handelsübliche Kameradrohnen und andere Serienmodelle verfügen bereits ab Werk über eine eindeutige Hersteller-Seriennummer. Hersteller, Modell, MTOM und Seriennummer können daher mit wenig Aufwand in einen gerätedokumentierten Nachweis übernommen werden. Dein Bestand besteht überwiegend aus dauerhaft verwendeten, handelsüblichen Serienmodellen mit leicht feststellbarer Hersteller-Seriennummer. Dadurch ist der Aktualisierungsaufwand meist sehr gering.

Das Vorhandensein einer Seriennummer allein entscheidet die Tarifwahl nicht. Es macht die Gerätedokumentation aber besonders einfach und spricht deshalb häufig für den DrohnenProof-Modus.

Geliehene, gemietete oder getestete UAS müssen vor dem Flug richtig zugeordnet werden

Bei einem fremden UAS ist zuerst zu klären, wer rechtlich als Betreiber handelt und wessen Betreiberregistrierungsnummer am Gerät angebracht sein muss. Bleibt der Eigentümer oder Verleiher Betreiber und fliegst Du nur als berechtigter Fernpilot, sollte das UAS bereits seinem Betreiber und dessen Versicherung zugeordnet sein. Übernimmst Du das UAS dagegen unter Deiner eigenen Betreiberverantwortung, muss der konkrete Betrieb von Deiner Registrierung und Deinem Versicherungsschutz erfasst sein.

Wichtig: Eine fehlende Betreiberregistrierungsnummer beweist nicht, dass kein Versicherungsvertrag besteht. Umgekehrt beweist eine angebrachte Betreiberregistrierungsnummer keinen aufrechten Versicherungsschutz. Ist eine Kennzeichnung vorgeschrieben und fehlt sie, sollte das UAS bis zur Klärung nicht betrieben werden. Die EASA empfiehlt Fernpiloten ausdrücklich zu prüfen, ob die Betreiberregistrierungsnummer am UAS angebracht ist.

Eine flexible Wechselmöglichkeit ist besonders sinnvoll, wenn Du normalerweise eigene UAS dokumentierst, gelegentlich aber fremde, gemietete oder getestete UAS unter Deiner eigenen Betreiberverantwortung verwendest und diese nach den Versicherungsbedingungen im Pauschalmodus eingeschlossen sind.

Eigener Grund und eigener Modellflugplatz sind nur ein Zusatzkriterium

Wer fast ausschließlich selbst, in vertrauter Umgebung, über eigenem Grund oder auf dem Modellflugplatz des eigenen Vereins fliegt und regelmäßig nur ein UAS gleichzeitig einsetzt, benötigt in der Praxis möglicherweise seltener einen gerätespezifischen Nachweis gegenüber Dritten. Das kann für eine Pauschaldeckung sprechen.

Der Flugort hebt jedoch weder Versicherungs-, Registrierungs- noch Betriebsregeln auf. Auch auf eigenem Grund müssen die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Auf einem Vereinsgelände sind zusätzlich die Genehmigung nach Art. 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und die jeweiligen Vereinsvorgaben zu beachten.

Auslandsflüge sprechen häufig für einen konkreten Gerätenachweis

Die Betreiberregistrierung ist grundsätzlich in den anderen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt. Nationale Versicherungs-, Nachweis- und Betriebsvorgaben können sich dennoch unterscheiden. Die EASA empfiehlt deshalb, die Anforderungen des Ziellandes vor der Reise zu prüfen.

Ein aktueller Versicherungsnachweis, der das konkret mitgeführte UAS bezeichnet, kann bei Kontrollen oder nach einem Schaden im Ausland leichter verständlich sein als eine allgemeine Betreiberbestätigung. Das ist ein praktischer Vorteil, aber keine Garantie, dass jede ausländische Behörde oder jeder Vertragspartner denselben Nachweis verlangt.

Gerätedokumentation kann eine Vorfrage der Schadenabwicklung verkürzen

Wer eine möglichst rasche und unbürokratische Schadenabwicklung wünscht, kann von einer bereits vor dem Schaden dokumentierten UAS-Zuordnung profitieren. Der Versicherer muss dann nicht erst vollständig rekonstruieren, ob genau dieses UAS dem Vertrag zugeordnet war.

Eine Gerätedokumentation garantiert dennoch keine bestimmte Bearbeitungsdauer und ersetzt weder die Prüfung des Unfallhergangs noch jene von Haftung, Schadenhöhe, Ausschlüssen oder Obliegenheiten. Sie kann aber eine zentrale Zuordnungsfrage vorwegnehmen.

AIR&MORE-Entscheidungscheck

Beantworte die folgenden Fragen möglichst anhand Deiner tatsächlichen Nutzung.

Gruppe A: Was spricht für Gerätedokumentation?

  1. Möchtest Du konkret nachweisen können, dass genau die verwendete Drohne versichert ist?
  2. Fliegt außer Dir auch eine andere berechtigte Person mit der Drohne?
  3. Sollen mehrere UAS gleichzeitig eingesetzt werden?
  4. Benötigst Du regelmäßig einen Nachweis für Kontrollen, Veranstaltungen, Reisen oder Modellflugplätze?
  5. Möchtest Du mögliche Zuordnungsfragen gegenüber dem Versicherer bereits vor einem Schaden reduzieren?
  6. Bleibt Dein Drohnenbestand über längere Zeit weitgehend unverändert?
  7. Besteht Dein Bestand überwiegend aus dauerhaft verwendeten, handelsüblichen Serienmodellen mit leicht feststellbarer Hersteller-Seriennummer?
  8. Fliegst Du regelmäßig im Ausland oder möchtest Du einen besonders konkreten Nachweis für Reisen mitführen?
  9. Ist Dir wichtig, dass die Geräte- und Vertragszuordnung im Schadenfall möglichst rasch geklärt werden kann?

Mehrere Ja-Antworten sprechen für eine gerätedokumentierte Lösung.

Gruppe B: Was spricht für eine Pauschaldeckung?

  1. Besitzt Du viele Flugmodelle, FPV-Drohnen oder Eigenbauten?
  2. Ändert sich Dein Bestand häufig?
  3. Verwendest Du gelegentlich geliehene, gemietete oder getestete UAS?
  4. Fliegst Du überwiegend selbst?
  5. Ist immer nur ein UAS gleichzeitig in der Luft?
  6. Benötigst Du nur selten einen konkreten Einzelgerätenachweis?
  7. Fliegst Du fast ausschließlich selbst, über eigenem Grund oder auf dem Modellflugplatz Deines eigenen Vereins?
  8. Verwendest Du viele Eigenbauten oder häufig umgebaute Modelle ohne dauerhaft verwendete Hersteller-Seriennummer?

Mehrere Ja-Antworten sprechen für eine pauschale Lösung.

Gruppe C: Treffen beide Gruppen auf Dich zu?

Dann benötigst Du möglicherweise keinen dauerhaft festgelegten Tarif, sondern eine Lösung, bei der Du je nach aktueller Nutzung zwischen beiden Versicherungsformen wechseln kannst. Das gilt besonders, wenn Du eigene Serienmodelle normalerweise dokumentierst, zeitweise aber Leih-, Miet- oder Testgeräte unter Deiner eigenen Betreiberverantwortung verwendest.

Ergebnis 1: Pauschaldeckung

Ergebnis 2: Gerätedokumentation

Ergebnis 3: Flexible Wechselmöglichkeit zwischen beiden Varianten

Die Zahl Deiner Drohnen entscheidet nicht allein

Ein häufiger Irrtum lautet: Eine Flottenversicherung ist nur für jemanden interessant, der viele Drohnen besitzt.

Das stimmt nicht.

Gerade ein Betreiber mit nur einer einzigen hochwertigen Kameradrohne kann von einer Gerätedokumentation profitieren:

  • Die Drohne ist konkret im Versicherungsnachweis angeführt.
  • Die Versicherungssumme ist klar zugeordnet.
  • Ein anderer berechtigter Fernpilot kann genau diesen Nachweis mitführen.
  • Die Vertragszuordnung wurde bereits vor einem möglichen Schaden dokumentiert.
  • Versicherer und Polizze sind für einen Geschädigten leichter identifizierbar.

Umgekehrt kann ein Modellflieger mit 30 Flugmodellen durch eine verpflichtende Einzelaufnahme einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand haben.

Entscheidend ist nicht nur, wie viele Drohnen Du besitzt. Entscheidend ist, wie häufig sich Dein Bestand ändert und wie wichtig Dir ein konkreter Versicherungsnachweis ist.

Wann Gerätedokumentation besonders sinnvoll ist

Dauerhaft verwendete Drohnen in einem stabilen Bestand

Wer eine Kameradrohne über mehrere Jahre verwendet, hat durch die Eintragung nur sehr wenig Verwaltungsaufwand. Dafür erhält der Betreiber einen konkreten Nachweis mit Hersteller, Modell, MTOM und Seriennummer.

Handelsübliche Drohnen mit Hersteller-Seriennummer

Bei vielen handelsüblichen Serienmodellen sind Hersteller, Modell, MTOM und Seriennummer bereits eindeutig verfügbar. Die Aufnahme in einen konkreten Versicherungsnachweis ist dadurch besonders einfach. Ein stabiler Bestand aus handelsüblichen Serienmodellen mit Hersteller-Seriennummer bietet daher mehr Nachweissicherheit bei geringem Verwaltungsaufwand.

Eine Drohne, mehrere Fernpiloten

Ein Drohnenbetreiber muss nicht immer selbst Fernpilot sein. Ein Vater kann beispielsweise Betreiber und Versicherungsnehmer bleiben und seinem entsprechend berechtigten Sohn erlauben, die Drohne mit seinem Wissen und Willen zu steuern. Der Vater muss dabei nicht persönlich am Flugort anwesend sein.

Eine Drohne. Mehrere Fernpiloten. Ein konkreter Versicherungsnachweis.

Mehrere UAS gleichzeitig

Wer mehrere UAS gleichzeitig durch unterschiedliche berechtigte Fernpiloten einsetzen möchte, benötigt eine Versicherung, die diesen gleichzeitigen Betrieb ausdrücklich umfasst. Eine pauschale Versicherung für viele UAS bedeutet nicht automatisch, dass mehrere davon gleichzeitig in der Luft sein dürfen.

Regelmäßiger Nachweisbedarf

Eine konkrete Dokumentation kann insbesondere sinnvoll sein bei:

  • Reisen ins Ausland
  • Kontrollen
  • Modellflugveranstaltungen
  • Wettbewerben und FPV-Racing
  • Nutzung durch Familienmitglieder oder Freunde
  • Vorlage gegenüber Veranstaltern oder Grundstückseigentümern

Auslandsflüge und Urlaub

Bei Reisen kann ein konkreter Nachweis für das tatsächlich mitgeführte UAS besonders hilfreich sein. Die Betreiberregistrierungsnummer ist zwar grundsätzlich in den EASA-Mitgliedstaaten anerkannt, die jeweils anwendbaren nationalen Versicherungs- und Betriebsvorgaben müssen aber vor dem Flug geprüft werden.

Sicherheits- und beweisbewusste Betreiber

Der Versicherer kann nach § 34 VersVG nach Eintritt eines Versicherungsfalls Auskünfte und zumutbare Belege verlangen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs seiner Leistungspflicht erforderlich sind. Eine vorab dokumentierte UAS-Zuordnung kann das Risiko nachträglicher Beweis- und Zuordnungsprobleme reduzieren. Sie ersetzt aber nicht die sonstige Schadenprüfung.

Was Gerätedokumentation im Schadenfall verbessern kann

Die Zuordnung wurde bereits vor dem Schaden geschaffen

Ein gerätespezifischer Versicherungsnachweis dokumentiert, dass das bezeichnete UAS zu einem bestimmten Zeitpunkt einer konkreten Polizze zugeordnet war.

Weiterhin zu prüfen sind insbesondere:

  • Schadenhergang
  • Haftung und Kausalität
  • Schadenhöhe
  • Vertragsumfang
  • mögliche Ausschlüsse
  • Obliegenheiten

Die Gerätezuordnung muss aber nicht erst nachträglich vollständig rekonstruiert werden.

Das kann Recherche- und Beweisaufwand zu dieser Vorfrage reduzieren und dadurch eine frühere Konzentration auf die eigentlichen Haftungs- und Deckungsfragen ermöglichen. Eine rasche Regulierung wird dadurch nicht garantiert.

Ein Geschädigter kann den Versicherer leichter identifizieren

Nach § 166 LFG kann ein Geschädigter seinen Schadenersatzanspruch im Rahmen des betreffenden Versicherungsvertrags auch direkt gegen den Versicherer geltend machen. Versicherer und ersatzpflichtiger Versicherter haften zur ungeteilten Hand.

Eine Gerätedokumentation begründet dieses Recht nicht. Sie kann aber dabei helfen, rasch festzustellen, welcher Versicherer zuständig ist, welche Polizze betroffen ist und welches UAS dem Vertrag zugeordnet wurde.

Der Versicherungsnachweis ist bei einer Kontrolle leichter einzuordnen

Nach § 24j Abs. 4 LFG müssen der Betreiber oder der verantwortliche Pilot den Nachweis über die aufrechte Versicherung und die Registrierungsbestätigung bei jedem Betrieb mitführen und auf Verlangen vorlegen.

Eine allgemeine Pauschalbestätigung kann diese Pflicht erfüllen, sofern der konkrete Betrieb tatsächlich gedeckt ist. Ein gerätespezifischer Nachweis macht die Zuordnung für einen Außenstehenden jedoch häufig verständlicher.

Bei Dronespace/Austro Control werden bei der Betreiberregistrierung keine Versicherungsunterlagen vorgelegt; angegeben wird die Polizzennummer. Die Betreiberregistrierung ersetzt daher keine Prüfung des konkreten Versicherungsumfangs.

Präzise Aussage: Gerätedokumentation schafft eine vor dem Schadenfall dokumentierte Vertragszuordnung. Sie reduziert mögliche Zuordnungsfragen, ersetzt aber nicht die Haftungs- und Deckungsprüfung.

Wann eine Pauschalversicherung besonders sinnvoll ist

Viele Flugmodelle

Modellflieger verfügen teilweise über eine große Zahl unterschiedlicher Flugmodelle. Diese werden gebaut, umgebaut, repariert, verkauft, ersetzt oder nur gelegentlich verwendet. Die laufende Einzelaufnahme jedes Modells kann hier unpraktisch sein.

FPV- und Racing-Drohnen

FPV-Systeme werden häufig umgebaut. Rahmen, Flight Controller, Motoren und andere Komponenten ändern sich regelmäßig. Eine pauschale Deckung kann einen solchen wechselnden Bestand einfacher erfassen.

Eigenbauten

Eigenbauten besitzen häufig keine klassische Hersteller-Seriennummer. Eine pauschale Versicherung vermeidet die laufende Einzeldokumentation. Wird dennoch ein konkreter Nachweis gewünscht, kann eine individuelle Gerätekennung vergeben werden.

Leih-, Miet- und Testdrohnen

Wenn erst kurzfristig feststeht, welches UAS verwendet wird, kann eine Pauschaldeckung vorteilhaft sein. Voraussetzung ist, dass fremde, geliehene, gemietete oder getestete UAS nach den Versicherungsbedingungen tatsächlich eingeschlossen sind und der Betrieb unter Deiner Betreiberverantwortung korrekt registriert und gekennzeichnet ist.

Bleibt dagegen der Verleiher Betreiber und fliegst Du lediglich als berechtigter Fernpilot, sollte das UAS bereits dessen Betreiberregistrierung und Versicherung zugeordnet sein. Eine Betreiberregistrierungsnummer am UAS ist dabei ein wichtiger Kontrollhinweis, aber kein Beweis für einen aufrechten Versicherungsvertrag.

Nur ein UAS gleichzeitig

Wer trotz eines großen Bestands immer nur ein UAS gleichzeitig in der Luft hat, kann mit einer entsprechend ausgestalteten Pauschaldeckung gut versorgt sein.

Modellflugplatz oder eigener Grund

Wer überwiegend selbst, in einem vertrauten Umfeld, über eigenem Grund oder auf dem Modellflugplatz des eigenen Vereins und nur mit einem UAS gleichzeitig fliegt, hat möglicherweise einen geringeren praktischen Bedarf an einem gerätespezifischen Nachweis. Das ist jedoch nur ein Zusatzkriterium und keine rechtliche Ausnahme.

Das Fliegen über eigenem Grund hebt die gesetzlichen Anforderungen nicht auf. Dronespace weist ausdrücklich darauf hin, dass die Registrierungspflicht nicht davon abhängt, wo die Drohne betrieben wird.

Modellflug kann in der offenen Kategorie oder im Rahmen einer Genehmigung nach Art. 16 erfolgen. Die Unterschiede erklärt Dronespace im Bereich Modellflug.

Vier typische Kundensituationen

Fall 1: Eine Kameradrohne, Vater und Sohn

Der Vater ist Betreiber und Versicherungsnehmer. Die Drohne wird dauerhaft verwendet. Gelegentlich fliegt der entsprechend berechtigte Sohn mit Wissen und Willen des Vaters.

Häufig sinnvolle Variante: Gerätedokumentation.

  • Der Aktualisierungsaufwand ist sehr gering.
  • Der Sohn kann den konkreten Nachweis mitführen.
  • Die Drohne ist bereits vor einem Schaden der Polizze zugeordnet.
  • Bei nur einem eingetragenen UAS kann diesem die gesamte gewählte Versicherungssumme zur Verfügung stehen.

Fall 2: 25 Flugmodelle und FPV-Drohnen

Der Betreiber besitzt viele Flugmodelle, baut laufend um und fliegt überwiegend selbst. Es befindet sich immer nur ein UAS gleichzeitig in der Luft.

Häufig sinnvolle Variante: Pauschaldeckung.

  • Kein laufender Eintrag jedes Modells.
  • Eigenbauten und häufige Änderungen lassen sich einfacher verwalten.
  • Die volle Versicherungssumme steht für das eine gleichzeitig eingesetzte UAS zur Verfügung.
  • Geliehene oder getestete UAS können bei entsprechender Vertragsregelung mitumfasst sein.

Fall 3: Eigene Kameradrohnen und gelegentliche Testgeräte

Der Betreiber besitzt zwei dauerhaft verwendete Kameradrohnen und möchte sie konkret dokumentieren. Mehrmals im Jahr testet er fremde oder gemietete UAS.

Häufig sinnvolle Variante: Flexible Wechselmöglichkeit.

  • Im Alltag ist ein konkreter Nachweis sinnvoll.
  • Für vorübergehende Leih- oder Testgeräte ist eine Pauschaldeckung praktischer.
  • Eine dauerhafte Festlegung auf nur eine Variante wäre unnötig unflexibel.

Fall 4: Mehrere gleichzeitig eingesetzte UAS

Ein Betreiber lässt mehrere eingetragene Drohnen gleichzeitig von unterschiedlichen berechtigten Fernpiloten einsetzen.

Häufig sinnvolle Variante: Gerätedokumentierte Mehrgeräte-Lösung.

  • Jedes UAS ist konkret zugeordnet.
  • Jeder Fernpilot kann einen passenden Nachweis erhalten.
  • Der gleichzeitige Einsatz kann versicherungsvertraglich ausdrücklich eingeschlossen werden.

Wann Du einen flexibel wechselbaren Anbieter brauchst

Die wichtigste Frage lautet nicht immer: Pauschal oder gerätedokumentiert?

Manchmal lautet die bessere Frage: Muss ich mich dauerhaft auf eine einzige Versicherungsform festlegen?

Eine flexibel wechselbare Lösung kann sinnvoll sein, wenn:

  • sich Dein Drohnenbestand regelmäßig verändert
  • Du zeitweise einen konkreten Einzelgerätenachweis benötigst
  • Du gelegentlich Leih-, Miet- oder Testgeräte verwendest
  • mehrere eigene UAS manchmal gleichzeitig eingesetzt werden
  • Du in anderen Zeiträumen ausschließlich selbst mit einem UAS fliegst
  • Du Deinen Versicherungsschutz ohne manuellen Schriftverkehr anpassen möchtest

Für diese gemischte Kundensituation genügt es nicht, dass ein Anbieter zwei voneinander getrennte Tarife führt. Sinnvoller ist eine Lösung, bei der der Betreiber selbst und ohne Wartezeit zwischen den Versicherungsformen wechseln kann.

Die AIR&MORE-Maklerempfehlung

AIR&MORE empfiehlt nicht automatisch jedem Betreiber dieselbe Versicherungsform. Unsere Empfehlung richtet sich insbesondere nach:

  • Zahl und Art der UAS
  • Häufigkeit der Gerätewechsel
  • Verwendung eigener oder fremder UAS
  • Zahl der Fernpiloten
  • gleichzeitigem Betrieb
  • Nachweisbedarf
  • gewünschter Versicherungssumme
  • Betrieb in der offenen Kategorie oder im Art.-16-Modellflug

Häufig Pauschaldeckung

  • sehr viele oder wechselnde UAS
  • Modellflug
  • FPV und Eigenbau
  • Leih-, Miet- oder Testgeräte
  • nur ein UAS gleichzeitig
  • geringer Einzelgerätenachweisbedarf

Häufig Gerätedokumentation

  • stabiler Bestand aus handelsüblichen Serienmodellen mit Hersteller-Seriennummer
  • andere berechtigte Fernpiloten
  • mehrere UAS gleichzeitig
  • regelmäßige Kontrollen oder Veranstaltungen
  • erhöhter Nachweisbedarf
  • Wunsch nach Beweisvorsorge

Häufig flexible Wechselmöglichkeit

  • eigene dauerhaft verwendete UAS und gelegentliche Fremdgeräte
  • wechselnder Nachweisbedarf
  • zeitweise gleichzeitiger Betrieb
  • häufig veränderter Bestand
  • keine dauerhafte Festlegung auf einen Modus

AIR&MORE-Empfehlung: Nicht die Versicherungsform soll bestimmen, wie Du Deine Drohnen verwendest. Die Versicherung sollte sich an Deine tatsächliche Nutzung anpassen.

Eine Lösung für alle drei Ergebnisse: das R+V Drohnen-Cockpit

Transparenz zu den Rollen

Versicherer und Anbieter des Drohnen-Cockpits:
R+V Allgemeine Versicherung AG, Niederlassung Österreich

Analyse, Empfehlung, Beratung und Vermittlung:
AIR&MORE OG Versicherungsmakler

AIR&MORE ist nicht der Versicherer. R+V ist Risikoträger und Anbieter des Drohnen-Cockpits. AIR&MORE analysiert Deine Situation, empfiehlt die passende Ausgestaltung und vermittelt den Vertrag.

Produktstatus – vor Veröffentlichung aktualisieren

Der zusätzliche Pauschalmodus, die Preisgleichheit beider Modi und die nachfolgend beschriebene Umschaltlogik befinden sich zum Redaktionsstand in der finalen schriftlichen Freigabe durch R+V. Dieser Hinweis ist nach verbindlicher Freigabe zu entfernen oder durch einen endgültigen Produktstand zu ersetzen.

R+V bezeichnet AIR&MORE auf ihrer Drohnenversicherungsseite als erfahrenen Makler und verweist für Beratung und Abschluss auf AIR&MORE.

Eigene Polizze statt bloßer Mitversicherung über einen Dritten

Im vorgesehenen R+V-Modell wird der registrierte Betreiber selbst Versicherungsnehmer seiner eigenen Drohnen-Haftpflichtpolizze. Er erhält eine individuelle Polizzennummer, die er bei seiner Betreiberregistrierung nach § 24j Abs. 3 LFG angeben kann. Er registriert sich damit nicht unter einer gemeinsamen Vereins- oder Sammelpolizzennummer, die von zahlreichen anderen Personen verwendet wird.

§ 164 LFG knüpft die Pflicht zum Abschluss der Haftpflichtversicherung an den Halter. § 24j LFG macht den UAS-Betreiber für die ordnungsgemäße Versicherung jedes von ihm betriebenen UAS verantwortlich. Bei typischen privaten Einsätzen fallen Betreiber- und Halterrolle regelmäßig zusammen; bei abweichenden Konstellationen ist eine individuelle Prüfung erforderlich.

Eigener Vertragsstatus und eigene Verfügungsrechte

Als Versicherungsnehmer kann der Betreiber seine eigene Polizze im Drohnen-Cockpit verwalten, den aktuellen Vertragsstand kontrollieren, Dokumente abrufen und den gewählten Versicherungsmodus anpassen. Er ist nicht darauf angewiesen, dass ein Verein oder ein anderer Versicherungsnehmer Informationen oder Unterlagen für ihn beschafft.

Meldepflicht bei Beendigung oder Unterbrechung

Nach § 167 Abs. 2 LFG haben sowohl der Versicherer als auch der Versicherte der Austro Control GmbH jede vorzeitige Beendigung des Versicherungsverhältnisses und jede Unterbrechung des Versicherungsschutzes unverzüglich anzuzeigen.

Nach dem vorgesehenen R+V-Prozess wird bei einer Beendigung oder Unterbrechung die erforderliche Meldung an die Austro Control durch den Versicherer veranlasst. Der Betreiber kann den Vertragsstatus in seinem Cockpit kontrollieren und die zugehörigen Unterlagen aufbewahren. Da das Gesetz auch den Versicherten selbst nennt, sollte der Beitrag nicht behaupten, dass der Betreiber seine gesetzliche Verantwortung vollständig abgeben kann.

Unterschied zur Versicherung für fremde Rechnung

Bei einer Versicherung für fremde Rechnung schließt ein Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines anderen Versicherten ab. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 74 VersVG.

Nach § 75 VersVG stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zwar grundsätzlich dem Versicherten zu. Die Übermittlung des Versicherungsscheins kann aber nur der Versicherungsnehmer verlangen; ohne Versicherungsschein kann der Versicherte über seine Rechte nicht ohne Weiteres selbst verfügen oder sie gerichtlich geltend machen. Eine eigene Polizze verschafft dem Betreiber deshalb regelmäßig mehr Vertragskontrolle und unmittelbaren Zugang zu seinen Unterlagen.

Praktischer Vorteil: Eigene Polizzennummer, eigener Vertragszugang, eigener Versicherungsnachweis und unmittelbare Kontrolle über den aktuellen Vertragsstatus.

R+V Pauschalmodus: mehr Bestandsflexibilität

Der Pauschalmodus gilt, wenn im R+V Drohnen-Cockpit kein UAS eingetragen ist.

  • Alle tarifkonformen eigenen UAS sind versichert.
  • Auch geliehene, gemietete und getestete UAS sind eingeschlossen.
  • Es darf nur ein UAS gleichzeitig in der Luft sein.
  • Für dieses eine UAS steht die gesamte gewählte Versicherungssumme zur Verfügung.
  • Erfasst werden UAS unter 25 kg MTOM.
  • Versichert sind die offene Kategorie und der Modellflugbetrieb nach Art. 16.
  • Ein Gerätewechsel erfordert keine Änderung im Cockpit.

Pauschalmodus: maximale Bestandsflexibilität, wenn nur ein UAS gleichzeitig eingesetzt wird.

R+V DrohnenProof-Modus: mehr Nachweissicherheit

DrohnenProof – das Safety-Feature für mehr Nachweissicherheit ab der ersten Drohne.

Sobald mindestens ein UAS im R+V Drohnen-Cockpit eingetragen wird, gilt der DrohnenProof-Modus. DrohnenProof ist der gerätedokumentierte Versicherungsmodus der R+V-Drohnenversicherung.

Für jedes UAS werden eingetragen:

  • Hersteller beziehungsweise Modell
  • MTOM
  • Seriennummer oder bei Eigenbauten eine individuelle Gerätekennung

Anschließend wird das UAS in einem verbindlichen, zeitgestempelten R+V-Versicherungsnachweis dokumentiert.

Im DrohnenProof-Modus gilt:

  • Ausschließlich die aktuell eingetragenen UAS sind versichert.
  • Alle eingetragenen UAS können versicherungsvertraglich gleichzeitig eingesetzt werden.
  • Die Gesamtversicherungssumme wird gleichmäßig auf die eingetragenen UAS aufgeteilt.
  • Die jeweilige Teilsumme gilt je UAS und je Versicherungsfall.
  • Es besteht keine zusätzliche Jahreshöchstleistung.
  • Geliehene, gemietete und getestete UAS sind nicht eingeschlossen.
  • Andere berechtigte Fernpiloten können die eingetragenen UAS mit Wissen und Willen des Betreibers verwenden.
  • Der Betreiber muss nicht persönlich am Flugort anwesend sein.

DrohnenProof ist nicht nur für große Flotten gedacht. Eine oder mehrere Drohnen können dokumentiert werden. Der Vorteil beginnt bereits bei der ersten Drohne.

Sofort zwischen den Modi wechseln

Der Kunde kann im R+V Drohnen-Cockpit beliebig oft zwischen beiden Modi wechseln.

Vom Pauschalmodus zu DrohnenProof

Die Eintragung des ersten UAS aktiviert mit erfolgreichem Klick auf Speichern sofort den DrohnenProof-Modus. Ab diesem Zeitpunkt sind ausschließlich die eingetragenen UAS versichert.

Von DrohnenProof zurück zum Pauschalmodus

Das Löschen des letzten eingetragenen UAS aktiviert mit erfolgreichem Klick auf Speichern sofort wieder den Pauschalmodus. Rückwirkende Änderungen sind ausgeschlossen.

Löschen nur eines von mehreren UAS

Sind beispielsweise drei UAS eingetragen und wird nur eines gelöscht:

  • bleibt der Vertrag im DrohnenProof-Modus
  • ist das gelöschte UAS ab dem erfolgreichen Speichern nicht mehr versichert
  • fällt das gelöschte UAS nicht automatisch unter die Pauschaldeckung
  • aktiviert erst das Löschen des letzten UAS wieder den Pauschalmodus

Wichtig: Solange mindestens ein UAS im Cockpit eingetragen ist, sind ausschließlich die aktuell eingetragenen UAS versichert.

Der verbindliche DrohnenProof-Versicherungsnachweis

Der heruntergeladene DrohnenProof ist ein verbindlicher R+V-Versicherungsnachweis. Alter und neuer Versicherungsnachweis tragen einen Zeitstempel. Maßgeblich ist der aktuell im R+V Drohnen-Cockpit abrufbare Dokumentstand.

Die gesetzliche Funktion eines solchen Dokuments wird durch § 168 LFG und § 158i VersVG verdeutlicht: Der Versicherer stellt eine Bestätigung über die übernommene Pflichtversicherung aus und bescheinigt auf Verlangen unter Angabe der Versicherungssumme, dass eine der bezeichneten Rechtsvorschrift entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

DrohnenProof dokumentiert insbesondere die Zuordnung des eingetragenen UAS zur R+V-Polizze.

DrohnenProof beweist jedoch nicht automatisch:

  • dass R+V jeden Schaden bezahlen muss
  • wer das UAS im Unfallzeitpunkt gesteuert hat
  • dass alle luftfahrtrechtlichen Regeln eingehalten wurden
  • dass keine Ausschlüsse oder Obliegenheitsverletzungen vorliegen

DrohnenProof schafft eine vor dem Schaden dokumentierte Vertragszuordnung. Die Haftungs- und Deckungsprüfung bleibt davon unberührt.

Eigenbauten ohne Hersteller-Seriennummer

Verfügt ein Eigenbau über keine Hersteller-Seriennummer, kann der Betreiber eine eigene, eindeutige Gerätekennung vergeben.

Beispiel:

EB-JF-2026-001

Die Kennung sollte:

  • innerhalb des eigenen Bestands eindeutig sein
  • dauerhaft und gut lesbar am UAS angebracht werden
  • mit einem wasserfesten Stift oder dauerhaften Etikett aufgebracht werden
  • im Cockpit exakt gleich eingetragen werden
  • nicht für ein anderes UAS wiederverwendet werden

Nicht verwechseln: Die individuelle Gerätekennung dient der Versicherungszuordnung. Sie ist keine Hersteller-Seriennummer und ersetzt nicht die behördliche Betreiberregistrierungsnummer.

Die privaten R+V-Tarife

Nach der für die Markteinführung vorgesehenen Tariflogik gilt die jeweilige Jahresprämie im Pauschalmodus und im DrohnenProof-Modus in gleicher Höhe. Der Kunde kann daher den passenden Modus nach seinem tatsächlichen Bedarf wählen, ohne dass der Wechsel eine Nachverrechnung oder Rückerstattung auslöst.

GesamtversicherungssummeMaximal eingetragene UASJahresprämie in beiden ModiSumme je UAS bei voller Belegung
5 Mio. Euro438,85 Euro1,25 Mio. Euro
7,5 Mio. Euro743,85 Eurorund 1,071 Mio. Euro
10 Mio. Euro948,84 Eurorund 1,111 Mio. Euro

Die Prämien verstehen sich inklusive Versicherungssteuer und Gebühren.

Nach § 164 Abs. 1 LFG muss der Halter zur Deckung von Personen- und Sachschäden Dritter eine Haftpflichtversicherung zumindest über die in § 151 LFG vorgesehenen Beträge abschließen. Für Luftfahrzeuge mit einer MTOM von weniger als 500 kg beträgt der dort genannte Haftungshöchstbetrag 750.000 Sonderziehungsrechte.

Die in Euro ausgewiesene Tarifsumme muss daher auch nach der Aufteilung auf mehrere eingetragene UAS je Gerät ausreichend bleiben. Der Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht kann sich verändern; die konkrete Einhaltung der Mindestdeckung ist deshalb laufend anhand der endgültigen Tarif- und Versicherungsunterlagen sicherzustellen.

Wird nur ein UAS eingetragen, steht diesem die gesamte gewählte Versicherungssumme zur Verfügung. Die maximal eintragbare Zahl der UAS wurde so begrenzt, dass auch bei vollständiger Belegung je UAS die gesetzlich erforderliche Mindestdeckung verbleibt. Für mögliche Veränderungen des Wechselkurses der Sonderziehungsrechte wurde nach dem abgestimmten Tarifkonzept ein Sicherheitspolster berücksichtigt.

Ein Vertrag. Ein Preis. Zwei flexibel wechselbare Versicherungsmodi.

Weitere Leistungen der privaten R+V-Tarife

  • UAS unter 25 kg MTOM
  • offene Kategorie
  • Modellflugbetrieb nach Art. 16
  • weltweiter Versicherungsschutz außer USA und Kanada
  • private Nutzung
  • sportliche Wettbewerbe
  • FPV-Racing
  • Modellflugveranstaltungen
  • Indoorbetrieb
  • Foto- und Videoaufnahmen für Dritte im Rahmen der versicherten privaten Nutzung
  • andere berechtigte Fernpiloten mit Wissen und Willen des Betreibers
  • kein Selbstbehalt
  • reine Vermögensschäden bis 1 Mio. Euro
  • keine zusätzliche Jahreshöchstleistung

Abgrenzung: Einsätze in der speziellen Kategorie sind vorerst nicht Bestandteil dieser privaten Cockpit-Tarife, obwohl die neue gesetzliche Pauschalregelung grundsätzlich auch die spezielle Kategorie nennt.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Ein-Drohnen-Regel?

Im Pauschalmodus darf nur ein UAS gleichzeitig in der Luft sein.

Werden dennoch mehrere UAS gleichzeitig eingesetzt, bleibt R+V gegenüber einem geschädigten Dritten nach dem abgestimmten Produktkonzept leistungspflichtig. Im Innenverhältnis kann R+V jedoch nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen beim Betreiber Regress nehmen.

Der besondere Schutz des geschädigten Dritten ist in Pflichtversicherungen unter anderem in § 158c VersVG angelegt: Eine mögliche Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer beseitigt nicht automatisch die Verpflichtung gegenüber dem Dritten. Ob und in welcher Höhe anschließend ein Regress möglich ist, richtet sich nach Gesetz und endgültigen Versicherungsbedingungen.

Die Ein-Drohnen-Regel ist keine unverbindliche Empfehlung. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung des Pauschalmodus.

Warum DrohnenProof ein Safety-Feature ist

DrohnenProof verhindert keinen Absturz und ersetzt keine Pilotenausbildung. Das Safety-Konzept liegt in einer nachvollziehbaren Versicherungsvorsorge:

  • Die konkrete Drohne ist vor dem Flug dokumentiert.
  • Der verantwortliche Fernpilot kann einen passenden Nachweis mitführen.
  • Die Versicherungssumme ist zugeordnet.
  • Änderungen werden zeitlich dokumentiert.
  • Der zuständige Versicherer ist leichter erkennbar.
  • Mögliche Beweis- und Zuordnungsprobleme werden reduziert.
  • Geschädigte können rascher an die richtige Versicherung verwiesen werden.

Der WKO-Stakeholder-Roundtable vom 10. Juni 2026 betonte unabhängig von der späteren Gesetzesänderung, dass wirksamer Geschädigtenschutz einen verlässlichen, nachvollziehbaren und praktisch wirksamen Versicherungsschutz sowie inhaltlich belastbare Versicherungsinformationen voraussetzt. Die damalige Aussage zur zwingenden Gerätebezogenheit ist nach der Novelle historisch einzuordnen; die Anliegen zu Prävention und Geschädigtenschutz bleiben relevant.

Häufige Fragen

Ist eine pauschale Drohnenversicherung ab 1. September 2026 in Österreich erlaubt?

Nach dem vom Nationalrat beschlossenen Gesetzestext soll § 24j Abs. 3 LFG ab 1. September 2026 in den dort genannten UAS-Bereichen ausdrücklich pauschale Haftpflichtversicherungen erlauben. Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten und zur Kundmachung ist die bisherige Rechtslage zu beachten.

Was ist der Unterschied zwischen Pauschalmodus und DrohnenProof-Modus?

Im Pauschalmodus ist kein UAS eingetragen. Alle tarifkonformen eigenen, geliehenen, gemieteten und getesteten UAS sind erfasst, aber nur eines darf gleichzeitig in der Luft sein. Im DrohnenProof-Modus sind ausschließlich die eingetragenen UAS versichert. Sie werden konkret dokumentiert, können gleichzeitig eingesetzt werden und teilen sich die gewählte Gesamtversicherungssumme.

Ist eine gerätedokumentierte Versicherung automatisch besser?

Nicht in jeder Situation. Sie bietet mehr Nachweis- und Zuordnungssicherheit, verursacht bei sehr vielen oder häufig wechselnden UAS aber mehr Aktualisierungsaufwand. Eine Pauschalversicherung kann für Modellflieger, FPV-Piloten, Eigenbauer und Nutzer von Fremdgeräten komfortabler sein.

Spricht eine handelsübliche Drohne mit Seriennummer für Gerätedokumentation?

Häufig ja. Ein stabiler Bestand aus handelsüblichen Serienmodellen mit Hersteller-Seriennummer lässt sich mit geringem Aktualisierungsaufwand dokumentieren. Die Seriennummer allein entscheidet die Tarifwahl jedoch nicht.

Ist DrohnenProof auch bei nur einer Drohne sinnvoll?

Ja. Bereits eine einzelne Drohne kann konkret im Versicherungsnachweis dokumentiert werden. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn mehrere berechtigte Fernpiloten fliegen, regelmäßig ein konkreter Nachweis benötigt wird oder der Betreiber Wert auf Beweisvorsorge legt.

Kann mein Sohn meine eingetragene Drohne fliegen?

Ja, sofern er alle luftfahrtrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und mit Wissen und Willen des Betreibers handelt. Der Betreiber muss nicht persönlich am Flugort anwesend sein. Der Sohn kann den konkreten DrohnenProof-Versicherungsnachweis für dieses UAS mitführen.

Sind geliehene, gemietete oder getestete UAS versichert?

Im R+V-Pauschalmodus ja, sofern die UAS alle tariflichen Voraussetzungen erfüllen und der konkrete Betrieb unter der richtigen Betreiberverantwortung erfolgt. Im DrohnenProof-Modus sind ausschließlich die aktuell eingetragenen UAS versichert.

Beweist eine Betreiberregistrierungsnummer, dass die Drohne versichert ist?

Nein. Eine angebrachte Betreiberregistrierungsnummer zeigt, welchem registrierten Betreiber das UAS im Betrieb zugeordnet wird, beweist aber keinen aufrechten Versicherungsvertrag. Umgekehrt beweist eine fehlende Nummer nicht automatisch, dass kein Vertrag besteht; bei bestehender Kennzeichnungspflicht darf das UAS bis zur Klärung jedoch nicht ordnungsgemäß betrieben werden.

Welche Lösung passt bei geliehenen oder gemieteten UAS?

Bleibt der Verleiher Betreiber und fliegst Du nur als berechtigter Fernpilot, sollte das UAS bereits seiner Registrierung und Versicherung zugeordnet sein. Verwendest Du das fremde UAS unter Deiner eigenen Betreiberverantwortung, kann eine flexibel wechselbare Lösung mit Pauschalmodus sinnvoll sein, sofern Fremdgeräte nach den Bedingungen eingeschlossen sind.

Ist ein gerätedokumentierter Nachweis im Ausland sinnvoll?

Häufig ja. Die Betreiberregistrierung wird grundsätzlich in anderen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt, nationale Versicherungs- und Betriebsvorgaben können aber abweichen. Ein konkreter Nachweis für das mitgeführte UAS kann Kontrollen und die Zuordnung nach einem Schaden erleichtern.

Garantiert Gerätedokumentation eine schnellere Schadenregulierung?

Nein. Sie kann die Vorfrage verkürzen, ob das schadenverursachende UAS dem Vertrag zugeordnet war. Unfallhergang, Haftung, Schadenhöhe, Ausschlüsse und Obliegenheiten müssen weiterhin geprüft werden.

Können mehrere Drohnen gleichzeitig eingesetzt werden?

Im R+V-Pauschalmodus darf nur ein UAS gleichzeitig in der Luft sein. Im DrohnenProof-Modus können alle eingetragenen UAS versicherungsvertraglich gleichzeitig eingesetzt werden. Die luftfahrtrechtlichen Betriebsvorschriften bleiben davon unberührt.

Kann ich jederzeit zwischen den beiden Modi wechseln?

Ja. Die Änderung wird mit erfolgreichem Klick auf ‚Speichern‘ sofort wirksam. Die Eintragung des ersten UAS aktiviert DrohnenProof; das Löschen des letzten UAS aktiviert wieder den Pauschalmodus. Rückwirkende Änderungen sind ausgeschlossen.

Was passiert, wenn ich nur eines von mehreren eingetragenen UAS lösche?

Der Vertrag bleibt im DrohnenProof-Modus. Das gelöschte UAS ist ab dem erfolgreichen Speichern nicht mehr versichert und fällt nicht automatisch unter die Pauschaldeckung. Erst das Löschen des letzten eingetragenen UAS aktiviert wieder den Pauschalmodus.

Kosten Pauschalmodus und DrohnenProof-Modus gleich viel?

Nach der für die Markteinführung vorgesehenen Tariflogik gilt in beiden Modi dieselbe Jahresprämie. Der Moduswechsel soll daher keine Nachverrechnung oder Rückerstattung auslösen. Diese Produktangabe ist vor Veröffentlichung anhand der endgültigen R+V-Freigabe zu bestätigen.

Ist der heruntergeladene DrohnenProof ein verbindlicher Versicherungsnachweis?

Ja. Der heruntergeladene Nachweis ist ein verbindlicher, zeitgestempelter R+V-Versicherungsnachweis. Maßgeblich ist der aktuell im R+V Drohnen-Cockpit abrufbare Dokumentstand.

Garantiert DrohnenProof, dass R+V im Schadenfall leistet?

Nein. DrohnenProof dokumentiert die Vertragszuordnung. Unfallhergang, Haftung, Schadenhöhe, Versicherungsumfang, Ausschlüsse und Obliegenheiten werden weiterhin geprüft.

Ist eine individuelle Gerätekennung für einen Eigenbau möglich?

Ja. Bei einem Eigenbau ohne Hersteller-Seriennummer kann eine dauerhafte, eindeutige Gerätekennung vergeben, am UAS angebracht und im Cockpit eingetragen werden. Sie darf nicht mit der behördlichen Betreiberregistrierungsnummer verwechselt werden.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Art.-16-Modellflug?

Die privaten R+V-Cockpit-Tarife erfassen nach dem abgestimmten Produktkonzept die offene Kategorie sowie den Modellflugbetrieb nach Art. 16 für UAS unter 25 kg MTOM. Die jeweiligen Betriebsregeln, Genehmigungen und Vereinsvorgaben müssen eingehalten werden.

Warum ist eine eigene Polizze für den Betreiber vorteilhaft?

Der Betreiber erhält eine eigene Polizzennummer, kann seine Vertragsunterlagen und den aktuellen Status selbst kontrollieren und ist nicht auf einen Verein oder einen anderen Versicherungsnehmer angewiesen. Das erleichtert auch die Erfüllung eigener Informations- und Meldepflichten.

Was gilt bei Beendigung oder Unterbrechung des Versicherungsschutzes?

Nach § 167 Abs. 2 LFG müssen Versicherer und Versicherter eine vorzeitige Beendigung oder Unterbrechung unverzüglich der Austro Control melden. Nach dem vorgesehenen R+V-Prozess wird die Behördenmeldung durch den Versicherer veranlasst; der Betreiber sollte den Vorgang und seinen Vertragsstatus dennoch kontrollieren.

Wer ist Versicherer und welche Rolle hat AIR&MORE?

R+V ist Versicherer und Anbieter des Drohnen-Cockpits. AIR&MORE ist Versicherungsmakler und übernimmt Analyse, Empfehlung, Beratung und Vermittlung. AIR&MORE ist nicht der Versicherer.

Ist DrohnenProof exklusiv über AIR&MORE erhältlich?

Nach dem abgestimmten Produktkonzept wurde DrohnenProof von AIR&MORE exklusiv mit R+V ausverhandelt und ist ausschließlich über AIR&MORE erhältlich. R+V soll die Bezeichnung auch auf der eigenen Produktseite verwenden.

Fazit: pauschal, gerätedokumentiert oder flexibel?

Pauschal ist besonders komfortabel bei

  • vielen Flugmodellen
  • häufigen Gerätewechseln
  • FPV, Eigenbau und häufig umgebaute Modelle
  • Leih-, Miet- und Testdrohnen unter eigener Betreiberverantwortung
  • nur einem gleichzeitig eingesetzten UAS
  • geringem Bedarf an einem Einzelgerätenachweis

Gerätedokumentation ist besonders sinnvoll bei

  • einem über längere Zeit weitgehend unveränderten Drohnenbestand
  • mehreren berechtigten Fernpiloten
  • gleichzeitigem Einsatz mehrerer UAS
  • regelmäßigen Kontrollen, Auslandsflügen oder Veranstaltungen
  • dauerhaft verwendeten, handelsüblichen Serienmodellen mit leicht feststellbarer Hersteller-Seriennummer
  • hohem Nachweisbedarf
  • dem Wunsch nach Beweisvorsorge

Wer beide Nutzungssituationen kennt, sollte eine Lösung wählen, die den Wechsel zwischen beiden Versicherungsformen ermöglicht.

R+V Pauschalmodus: mehr Bestandsflexibilität.
R+V DrohnenProof-Modus: mehr Nachweissicherheit ab der ersten Drohne.

DrohnenProof – das Safety-Feature für mehr Nachweissicherheit ab der ersten Drohne.

Die Besonderheit der von AIR&MORE exklusiv mit R+V vereinbarten Lösung liegt nicht nur darin, dass beide Versicherungsformen angeboten werden. Der Kunde kann selbst, unmittelbar und je nach Bedarf zwischen ihnen wechseln – nach der vorgesehenen Tariflogik ohne Preisunterschied.

Noch unsicher? Starte den Drohnenversicherungs-Check erneut.

Transparenz und Quellen

AIR&MORE ist ein österreichischer Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Drohnen, Flugsport und Luftfahrt. AIR&MORE vermittelt die in diesem Beitrag dargestellten R+V-Drohnenversicherungen und hat DrohnenProof exklusiv mit R+V ausverhandelt.

R+V ist Versicherer und Anbieter des Drohnen-Cockpits. AIR&MORE ist für Analyse, Empfehlung, Beratung und Vermittlung zuständig.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Prüfung des konkreten Risikos, der Versicherungsbedingungen oder der luftfahrtrechtlichen Voraussetzungen.

Tragende Rechts- und Fachquellen:

Rechtsstand: 17. Juli 2026
Produktstand: vor Veröffentlichung aktualisieren
Letzte fachliche Prüfung: 17. Juli 2026