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Journalistin verklagt wegen Urheberrecht

Ein Screenshot, der teuer werden kann: Journalistin verklagt!
Die Autorin und Journalistin Ingrid Brodnig soll wegen eines Tweets das Urheberrecht verletzt haben. Der Streitwert beläuft sich auf über 34.000 Euro!

Journalistin verklagt: Worum geht’s?

„150 Euro monatlich geht: Unzensuriert.at veröffentlicht Einkaufsliste eines Lesers“,

Profil Journalistin verklagt Österreichso lautetet die Headline einer Internetplattform, welche wir aus gutem Grund hier nicht extra nochmal verlinken wollen. Schließlich befeuert jede auch noch so gut gemeinte kritische Verlinkung zu derartigen „Nachrichtenportalen“ wiederum deren Reichweite im Netz und versorgt jene ungewollt mit wertvollen Backlinks. Genau so dachte auch Autorin und Profil Journalistin Ingrid Brodnig als sie einen auf unzensuriert.at veröffentlichten Artikel kommentierte. In der Geschichte – und diese Bezeichnung trifft den Kern wohl eher – auf dem FPÖ-nahen Portal ging es um die viel kritisierte Aussage von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), dass man von 150 (einhundertundfünfzig!) Euro im Monat leben könne (sähe man mal von den Wohnkosten ab). Die rechte Seite machte daraus folgende Story: „150 Euro monatlich geht: Unzensuriert.at veröffentlicht Einkaufsliste eines Lesers.

Journalistin verklagt obwohl sie vorsichtig vorging

Und genau hierzu veröffentliche Ingrid Brodnig im Juli 2018 eine Kurznachricht auf Twitter. Dies wohlgemerkt mit dem nützlichen Hinweis, dass bereits zu viele eben auch kritische Webseiten und Blogger den entsprechenden Unzensuriert-Bericht verlinkt und damit auch indirekt weiterverbreitet und gepusht hätten. Sie könne nur davon abraten, zu Adressen wie der FPÖ-nahen Seite Unzensuriert.at zu verlinken, denn man helfe jenen dadurch unbewusst noch zusätzlich. Simple Screenshots ohne Verlinkung wären hingegen intelligenter, womit Broding prinzipiell auch recht hat. Und genau deshalb tat sie das selbst auch in dieser Angelegenheit.

Journalistin verklagt – wegen Verletzung des Urheber- und Bildrechts

Ja, intelligenter schon. Nur wer dächte, dass man mit einem simplen Tweet schon in Sachen Urheberrecht belangt werden könnte? Und dabei ging es wohlweislich nicht um den Inhalt des Kommentierten, sondern um ein nicht mal semiprofessionelles Bildchen von ein paar Euroscheinen, welche summa summarum den Gegenwert von € 150 ergaben. Angemerkt sei hier, dass das wohl jeder 13-Jährige mit seinem Iphone optisch besser hinbekommt. Doch wie dem auch sei … nicht sehr professionell aber dennoch das Eigentum von Robert Lizar. Lizar, seines Zeichens Redakteur der FPÖ-Zeitung „Neue Freie Zeitung“ sowie ein bekannter FPÖ Haus- und Hof-Fotograf, zögerte nicht seinen Advokaten einzuschalten. Denn der vermeintlich Geschädigte habe bei Anfertigung seines Werkes „sowohl den Bildausschnitt als auch den Bildwinkel und die Beleuchtung sorgfältig gewählt“. So jedenfalls steht es in der Klagsschrift, welche Rechtsanwalt Michael Rami im Auftrag Lizars verfasste. Brodnig habe mit ihrem Screenshot schließlich das Lichtbildwerk beschnitten und ohne Nennung des Urhebers veröffentlicht. Eine Klage, welche die Profil Journalistin freilich prüfen lässt. Die fünfstellige Summe sorgt natürlich für Kopfschütteln, bei der Beklagten aber sicher für einiges Kopfzerbrechen!

Österreichische Profil Journalistin verklagt: Details am Rande

Der FPÖ-Fotograf Lizar hat bereits vorher einen deutschen Blogger auf 8.400 Euro verklagt. Auch hier ging es um Screenshots. Seinen Rechtsanwalt Michael Rami ernannte die Blau-Türkise Regierung im April 2018 zum Verfassungsrichter.

Hier geht’s zum Artikel auf derstandard.at

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